Abstellen von PKW´s in Gebäuden Gebäudeversicherung

Besteht Versicherungsschutz für abgestellte Fahrzeuge in Gebäuden die keine Garagen sind?

Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile, Cabrios etc. werden immer knapper. Als beliebte Einstellmöglichkeit werden in unserer Region immer häufiger ehemalige landwirtschaftliche Gebäud, Scheunen, Ställe oder nicht mehr genutzte Gewerbeimmobilien verwendet.

Doch besteht dafür Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung setzt voraus, dass alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Stellt man ein Fahrzeug in ein Gebäude, welches nicht als „Garage“ genehmigt ist, gefährdet man seinen Versicherungsschutz. Das regelt die Bayerischen Garagenverordnung.

Was tun?

Mit folgenden zwei Möglichkeiten ist eine Einstellung bei vollem Versicherungsschutz machbar:

  1. Du beantragst eine Nutzungsänderung des Gebäudes beim Landratsamt auf „Garage“ und versicherst das Gebäude anschließend als Garage. Diese Möglichkeit ist meistens mit erheblichen Kosten verbunden, da die Nutzungsänderung häufig bauliche Veränderungen voraus setzt.

      2. Du vereinbarst mit dem Versicherer eine Garagenklausel mit folgendem Wortlaut:

Garagenklausel
Abweichend von XY (den jeweiligen Versicherungsbedingungen) gilt das Abstellen von
Kfz in anderen Räumen als Garagen nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn sich im Umkreis von 3 Metern keine brennbaren Sachen befinden. Des Weiteren darf es sich nicht um Gefahrgut-Transportfahrzeuge handeln. Feuergefährliche Arbeiten sind zu untersagen und auf Tankvorgänge ist zu verzichten.

Unter Umständen muss der Gebäudeversicherer gewechselt werden. Nicht jeder Anbieter ist dazu bereit die vorgenannte Klausel zu vereinbaren. Gerne helfen wir Dir bei der richtigen Auswahl weiter.

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