Guthabenzins statt Strafzins

Die Banken reduzieren stetig die Obergrenze für kostenfreie „Geldverwahrung“. Oftmals muss schon ab einem Guthaben von 25.000 Euro das sogenannte Verwahrentgelt, besser bekannt als Strafzins, bezahlt werden. Im Regelfall werden 0,5% vom Anlagebetrag erhoben.

Das geht doch besser!

Über ein Versicherungsprodukt kannst Du zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro Parken.

Du erhältst bereits im ersten Jahr eine garantierte Verzinsung von 0,2965%.

In der nachfolgenden Modellrechnung siehst Du die Entwicklung eines Einmalbeitrags von 200.000 Euro mit Beginn 01.12.2021:

Würde die Anlage im dritten Jahr gekündigt werden, wäre die garantierte Rückerstattung bei 201.806 Euro.

Im gleichen Zeitraum bei der Bank mit Strafzins von 0,5% würden aus den 200.000 Euro 197.014,97 Euro werden.

Das bedeutet in unserem Beispiel einen Mehrwert von 4.791 Euro in 3 Jahren.

Die Anlage ist nach dem 1. Jahr monatlich kündbar.

Zeitliche Befristung – Deadline

Das Angebot ist nur noch bei Abschluss im Jahr 2021 möglich. Durch die Rechnungszinssenkung im Jahr 2022 werden Abschlüsse im neuen Jahr nicht mehr so attraktiv sein!

Bei Interesse empfehlen wir eine Beantragung bis spätestens 15.12.2021 um die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen.

Interessiert?

Dann buche einfach auf dem „Jetzt  Online Buchen“-Button einen Termin bei einem unserer Berater oder rufe bei uns an! Gerne erstellen wir Dir dann ein persönliches Angebot.

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